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Nachdem der Physiker Albert
Einstein 1917 das Arbeitsprinzip für die stimulierte Strahlung formuliert hatte, begann eine
umfangreiche wissenschaftliche Aktivität, um das Wesen der Photonenstrahlung zu klären.
Erst dem amerikanischen Physiker
MAIMAN gelang 1960 in Kalifornien mittels des Rubinlasers die Herstellung der ersten
Laserstrahlen. Danach wurden weltweit zahlreiche klinische Untersuchungen durchgeführt,
um die Wirksamkeit der biologischen Gewebestimulation zu erforschen.
Bereits 1971 konnte von SOLON und
GOULD in den USA die erste Indikationsliste vorge- stellt werden. In Europa
wurde jedoch die Lasertherapie erst nach 1980 in die medizinische Behandlung
eingeführt.
Physiologische Grundlagen
Treffen
Laserstrahlen auf die Haut, so dringen sie nach den optischen Gesetzen
(Reflexion, Refraktion, Streuung u.a.) in die
Haut ein, werden von den bestrahlten Gewebezellen ab- sorbiert bzw. in tiefere
Schichten weitergeleitet. Sie lösen dabei eine biologische Lichtanre- gung, die
so genannte Photobiostimulation, aus.
Sie kann in den entsprechenden zellulären Strukturen zur
Auslösung von biochemischen, metabolischen, regenerativen oder
neurophysiologischen Prozessen. Die Intensität des Lichtreizes muss dabei stark
genug sein, um von der betroffenen Zelle als physiologische Information
verstanden zu werden.
Die laserinduzierte Reaktion auf
die verschiedenen Gewebestrukturen lassen sich prinzipiell auf folgende klinische
behandlungsorientierten Wirkungen konzentrieren:
1. Die antiphlogistische
Wirkung wird u.a. durch die erweiterte Mikrozirkulation, den bakterio-, viro- und mykostatischen Einfluss, die Verbesserung der
spezifischen und unspezifischen Abwehrmechanismen sowie durch die Hemmung der
Entzündungsmediatoren und die Erhöhung des lokalen Zellstoffwechsels, die die Abwehrfähigkeit der
betroffenen Zel-len erhöht, realisiert.
2. Die antiödematöse Wirkung
wird mittels der verbesserten venösen und lymphatischen Mikrozirkulation und durch die Aktivierung der Phagozytose erreicht,
wodurch u.a. zielgerichtet Gewebetrümmer oder Blutbestandteile bzw. die vermehrte
interstitielle Gewebeflüssikeit aufgenommen und wegtransportiert werden kann. Dadurch
werden u.a. die Voraussetzungen für eine Gewebereparation verbessert.
3. Die gewebereparative Wirkung
wird einerseits durch die verbesserten Umgebungsbedingungen (Entzündungshemmung, Abschwellung, vermehrte Mikrozirkulation
u.a.) und andererseits durch die Aktivierung der zellulären Stoffwechselprozesse
bestimmt, die die Mitose und damit die Geweberegeneration in allen Schichten fördern.
4. Die analgetische Wirkung
wird insbesondere durch die verbesserten Umgebungsbedingungen (Abnahme der Schmerztransmitter, Minderung des interstitiellen
Gewebedruckes u.a.), die die Nozizeptoren weniger reizen, und durch die Erhöhung der
Reizschwelle der Nozizeptoren sowie durch die Schmerzmodulation im Rückenmark und im
Gehirn erreicht.
Die Tiefenbehandlung wird meist bei Muskelverspannungen
(Myalgie, Muskelkrampf, Schulter-Arm-Syndrom u.a.), bei Gelenkleiden (Arthrose,
Gichtarthritis, rheumatische Arthritis u.a.) und bei traumatischen oder
sportlichen Weichteilverletzungen (Hämatom, Kontusion, Distorsion,
Ansatztendinosen, Muskelfaserriss u.a.)
angewendet.
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